Die Bezugsgrößen zur betrieblichen Altersvorsorge wurden zum 01.01.2024 angehoben.
Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge zur bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung)
beträgt 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung.
2024 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag somit 604 € pro Monat / 7.248 Euro pro Jahr.