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Die Bezugsgrößen zur betrieblichen Altersvorsorge wurden zum 01.01.2024 angehoben.


Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge zur bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung)

beträgt 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung.

2024 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag somit 604 € pro Monat / 7.248 Euro pro Jahr.



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